EMIR und FinfraG
Wir bei Tomato gehen von unserer typischen Kundschaft aus. Ein Konzern mit ca. CHF 200 Mio. bis ca. 2 Mrd. Umsatz. Einige Absicherungsgeschäfte jährlich werden zentral mit Banken oder mit Tochtergesellschaften (für Währungsrisiken, Zinsrisiken, Rohstoffpreisrisiken etc.) abgeschlossen und geht keine Spekulationsgeschäfte ein. Pro Gegenpartei sind dabei weniger als 500 ausserbörsliche Geschäfte gleichzeitig ausstehend.
Diese Annahme ergibt ein typisches Bild, in welchem Umfang ein Konzern von EMIR betroffen ist:
Ihre typischen Pflichten als sogenannte NFC- (Non-Financial Counterparty Minus) sind:
1. Reporting von 85 Details all dieser Derivat-Geschäfte innerhalb eines Tages an ein Transaktionsregister (Trade Repository, TR) ab 12.2.2014. Für diese zwischen dem 16.8.12 und dem 12.2.14 geschlossene Verträge gilt die Meldepflicht ebenfalls, aber mit längeren Fristen. Meldepflichtig sind nur Gesellschaften, die in der EU ansässig sind. Das Reporting kann auch delegiert werden, das heisst:
- Für Deals mit einer Bank kann diese das Reporting übernehmen
- Für konzerninterne Deals kann eine zentrale Stelle (z.B. Treasury) reporten, auch eine nicht selber meldepflichtige Schweizer Gesellschaft
Schweizer Bundesrat-Update 30.9.2022 zu FinFrag:
Wichtigster Auszug aus dem EFD-Bericht (PDF mit 39 Seiten) auf Seite 20:
"Handlungsbedarf: Die Meldepflicht für NFC- soll ganz aufgehoben werden. Zur Vermeidung der administrativen Kosten für die Umsetzung aktuell vorgesehenen Pflicht und zur Gewährleistung der Rechtssicherheit soll das Inkrafttreten von Artikel 130 Absatz. 1 Buchstabe c FinfraV nochmals bis Anfangs 2028 verschoben werden"
Für ausserbörsliche „over the counter“ Derivate (OTC-Derivate) gelten zusätzliche Pflichten:
2. Rechtzeitige gegenseitige Handelsbestätigung
Geschäfte für Kredite oder Aktienkapital innert 3 Tagen (ab 1.9.14 2 T.)
Geschäfte für Zinsen, Forex, Rohstoffe... innert 4 Tagen (ab 1.9.14 2 T.)
Für nach 16 Uhr getätigte Geschäfte verlängert sich die Frist um einen Tag.
3. Gemeinsame Portfolio-Abstimmung der Vertragsparteien
Bis max. 100 offenen Geschäften kann dies jährlich erfolgen, bei mehr als 100 vierteljährlich.
4. Streitbeilegung muss zwischen den Vertragsparteien geregelt sein. Der Streit muss dokumentiert werden. Meldepflicht ab Streitwert EUR 15 Mio und 15 Tage.
Wir haben uns auf dem Markt umgesehen und finden die Site Treamo in Wien als gut und informativ. Der Geschäftsführer ist Martin Sadleder. Wir sind ohne Verpflichtungen und unabhängig voneinder. Tomato zeigt diesen Link ohne jegliche Gewährleistung und Haftung.
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Eine weitere Ressource ist die ESMA. Diese hat ein Q&A-Dokument (PDF mit 139 Seiten) verfasst. Auch hier, Tomato zeigt diesen Link ohne jegliche Gewährleistung und Haftung.
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