Zahlungsverkehrsrichtlinie PSD2
Die PSD2 Verordnung ist seit Januar 2018 ohne die Schweiz in Kraft.
Als Nachfolgerin der Payment Services Direktive von 2007/64/EG nimmt die PSD2 die bisherigen IT-Entwicklungen im Zahlungsverkehr auf, verbunden mit dem Eintritt neuer Marktteilnehmer:
- Ab 2018 regelt die PSD2 den Zahlungsverkehr via Internet und Mobiltelefon
- Fordert strengere Sicherheitsanforderungen im Zahlungsverkehr
- Erhöht den Konsumentenschutz
- PSD2 öffnet den Markt für neue, bewilligungspflichtige Zahlungsverkehrsdienstleister
- PSD2 gilt im EWR Raum (also ohne die Schweiz)
Lesen Sie hier erstmals die Tomato-PSD2-Sicht in Text und Darstellungen. Wir werden diese Site laufend mit unserer Expertise ergänzen.