Bundesrat bestätigt Basel III per 1. Januar 2025

Wie in der Januar-Ausgabe unseres Newsletters erwähnt, hat der Schweizer Bundesrat an seiner Sitzung vom 26. Juni 2024 von der weltweiten Übernahme des Standards Basel III für Banken Kenntnis genommen. Am 1. Januar 2025 tritt wie geplant die Änderung der Eigenmittelverordnung (ERV) in Kraft, mit der das Kriterium in die Schweizer Gesetzgebung umgesetzt wird.

Trotz Verzögerungen in einigen Ländern, Basel III tritt wie geplant am 1. Januar 2025 in der Schweiz in Kraft.

Insbesondere die Solvenz und Liquidität der Banken soll verbessert werden. Im Dezember 2017 verabschiedete der BCBS (Basel Committee on Banking Supervision) das endgültige Rahmenwerk, das im Februar 2019 einen überarbeiteten Mindeststandard für Marktrisiken enthält. Er schreibt unter anderem vor, dass die risikoreicheren Segmente des Bankensektors mit mehr Kapital und die weniger risikoreichen Bereiche mit weniger Kapital unterlegt werden müssen.

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